
Rückzahlungsforderungen Soforthilfen
Stellungnahme SFB Präsidium
Liebe SFB-Community,
aktuell und in den letzten Monaten erleben wir harte Zeiten auf vielen Ebenen. Vieles tragen wir gemeinsam mit anderen. Einiges betrifft uns als Branche ganz speziell.
Wir nutzen die Kraft der SFB-Gemeinschaft konsequent, um uns gegenseitig zu stärken und uns füreinander einzusetzen. Dies haben wir auch in den letzten Monaten mehrfach bewiesen und gemeinsam entscheidende Verbesserungen rund um die Corona-Restriktionen für uns erreicht.
Auch das Thema Rückzahlungsforderungen der Soforthilfen betrifft uns.
Wir wissen, dass andere Branchenvertreter öffentlich Kritik üben. Wir wissen, dass einige von Ihnen die Rückzahlungen mit vereinten Kräften anfechten möchten. Auch uns hat das Thema massiv beschäftigt.
Wir haben uns mit Rechts- und Steuer-Experten beraten
Um unseren möglichen Beitrag zu diesem Thema zu prüfen und rechtssicher, effektiv und wirksam agieren zu können, haben wir ausführlich mit Rechts- und Steuer-Experten gesprochen. Dabei zeigte sich, dass es keine tragfähige Grundlage für eine allgemeine Kritik als Basis für die Wirksamkeit einer Intervention gibt.
Ungleiche Bemessungsgrundlage zentraler Kritikpunkt — jedoch rechtlich zulässig
Ein wesentliche Kritikpunkt ist unserer Ansicht nach die Ungleichbehandlung der Unternehmer in verschiedenen Bundesländern – z.B. dadurch, dass einige Länder die Anrechnung eines fiktiven Unternehmerlohns bei der Bewertung der Bedürftigkeit – also Rückzahlungspflicht – zulassen und andere nicht. Rechtlich ist dies aber zulässig, da die Ausgestaltung der Hilfen in den Händen der Bundesländer liegt.
Herausforderung: Große Unterschiede in den Anträgen nach Zeitraum und Bundesland
Zudem haben wir herausgefunden, dass auch die Handhabung der Anträge für die Soforthilfen in allen Bundesländern sehr unterschiedlich war und ist. Es gibt Bundesländer, in denen in der ersten Fassung offenbar nicht alle wesentlichen Punkte hinreichend erläutert wurden. In den meisten Bundesländern waren die Anträge jedoch von Anfang an lupenrein und jeder, der sie unterschrieben hat, hat sich vollumfänglich auf die Bedingungen eingelassen – inklusive einer möglichen Rückzahlung.
Unser Fazit: Individuelle Betrachtung und Unterstützung statt allgemeiner Appell
Unter Berücksichtigung aller Grundlagen und Fakten halten die Experten einen allgemeinen Appell für den falschen Weg. Wir werden als SFB jedoch unser Möglichstes tun, Sie individuell zu unterstützen, wenn es eine Grundlage für eine fehlerhafte Abwicklung / rechtswidrige Behandlung gibt. Bei dem Verdacht empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unser Büro unter
office@sfb-d.de / 07231 456 272.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und vor allem ein florierendes Geschäftsjahr 2022!
Im Namen des SFB-Präsidiums,
Patrick Lamp
Präsident Société Française de Biosthétique