Abmahnwelle Google Schriftarten: Tipps & Vorlage

Seit einiger Zeit gibt es eine Abmahnwelle von Rechtsanwaltskanzleien wegen unsachgemäßer Einbindung von Google-Fonts (kostenfreie Schriftarten von Google) in Salon-Homepages. Ein Präzedenzfall zeigt, dass Klagen erfolgreich sein können und die Verantwortung den Website-Inhabern, nicht Agenturen zugesprochen werden kann.

Hintergrund: 
Beim Laden einer Seite mit Google Fonts wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittelt. Theoretisch kann Google dadurch den Besucher eindeutig identifizieren. Wenn der Besucher nicht die Möglichkeit hat, dazu sein explizites Einverständnis zu geben, ist dies in Deutschland rechtswidrig.

 

Auf Initiative des SFB – Präsidiums haben wir in Abstimmung mit unseren Rechtsberatern und Technikern Handlungsempfehlungen, Kontakte zu Experten und eine Vorlage für ein rechtssicheres Antwortschreiben bei eventueller Abmahnung für Sie erstellt, das wir Ihnen auf unserer Professionals-Website zur Verfügung stellen.

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